Datenschutz

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Hinweise zum Datenschutz

Datenschutzhinweise zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahrens in der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Erhebung von personenbezogenen Daten, welche für das Bewerbungs- u. Einstellungsverfahren beim Landesamt für Steuern erforderlich sind. Hierdurch gewährleistet die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz im Sinne der §§ 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu handeln und verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umzugehen. Weiterhin basieren diese Datenschutzhinweise auf dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Die gesetzliche Ermächtigung hierzu ergibt sich aus Art 88 (1) DSGVO in Verbindung mit § 1 (1) Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) in Verbindung mit § 1 (1) Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz dient als Ergänzung und beschneidet weder die Rechte der betroffenen Personen, noch die Pflichten der Verantwortlichen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung zu handeln.

 

Ansprechpartner:

Zuständige Behörde für die Datenerhebung:

Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz

Telefon: 0261/4932 0
E-Mail: Poststelle@lfst.fin-rlp.de

Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Steuern:

Datenschutzbeauftragter Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz

Telefon 0261/ 4932 36838

 

Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Einstellungs- u. Bewerbungsverfahren in der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz:

Die Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt, um anhand der Bestenauslese überprüfen zu können, ob Sie die Eignung, Leistung und Befähigung für eine Ausbildung (2. Einstiegsamt) oder ein Studium (3. Einstiegsamt) in der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz aufweisen. Dies gilt auch für den Studiengang Dipl. -Verwaltungswirt(in)- Schwerpunkt Verwaltungsinformatik und Wirtschaftsinformatiker(in) –E-Government. Für Bewerber der Studiengänge Dipl. Finanzwirt(in) (FH), Dipl. Verwaltungswirt(in) (FH) – Schwerpunkt Verwaltungsinformatik und Bachelor of Science Wirtschaftsinformatiker(in) – Fachrichtung E-Government wird die zuständige Personalabteilung (Ausbildungsreferat des Landesamtes für Steuern in Koblenz) telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit Ihnen in Kontakt treten. Bei der Bewerbung für eine Ausbildung zum/zur Finanzwirt(in) wird sich die zuständige Geschäftsstelle des Finanzamtes telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen. Es erfolgt eine Auswertung der Bewerbungsunterlagen ggf. unter Hinzuziehung von Vertretern der Gleichstellung, des örtlichen Personalrats, des Bezirkspersonalrats oder der Schwerbehinderung.

Die Kommunikation des Landesamtes für Steuern per E-Mail erfolgt unter Nutzung des Internets. Dies bedeutet, dass Nachrichten von Dritten eingesehen und verändert werden können. So versandte Nachrichten sind hinsichtlich ihrer Sicherheit mit Post¬karten vergleichbar. Mit Einwilligung stimmen Sie ausdrücklich der unverschlüsselten Datenübermittlung per E-Mail und einer damit verbundenen etwaigen Offenbarung personenbezogener Daten zu. Hinsichtlich eines möglichen Widerrufs oder einer Einschränkung nach der DSGVO verweise ich auf nachfolgende Ausführungen.

Für eine Bewerbung und Einstellung in dem jeweiligen Vorbereitungsdienst werden die im Folgenden angeführten personenbezogenen Unterlagen erhoben, gespeichert und verwertet:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Bewerberfragebogen
  • Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse
  • ggf. Kopie des Berufsschulzeugnisses oder eines Abschlusszeugnisses
  • ggf. Nachweise über die bis zum Einstellungsverfahren abgelegten Prüfungen und Ausbildungen (z.B. Studium, Gesellenbrief, IHK etc.)
  • ggf. bis zum Einstellungsverfahren sonstige für die Einstellung relevante Nachweise (z.B. Arbeitszeugnisse, Praktika, Nachweise über besondere Leistungen etc.)

Darüber hinaus ist für das Einstellungsverfahren von Zeitsoldaten zusätzlich das Dienstzeugnis der Bundeswehr und eine Bescheinigung über den Anspruch nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz (Zulassungs-/Eingliederungsschein) erforderlich.

Für die Einstellung von „ beruflich qualifizierten Personen‘‘ (abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Abschlusszeugnisnote von min. 2,5) ist ein Nachweis im Sinne der Landesverordnung Rheinland-Pfalz über die unmittelbare Zugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen zu den Verwaltungsfachhochschulen vorzulegen (z.B. Gesellen- o. Meisterbrief) oder ein sonstiger Nachweis, der eine Berechtigung für ein Studium darstellt.

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden elektronisch gespeichert bzw. in Papierform bei dem Ausbildungsreferat aufbewahrt. Ihre persönlichen Daten, Zeugnisse und Ausbildungsunterlagen etc. werden in einer elektronischen Datenbank eingespeist.

Über das Auswahlgespräch wird ein Aktenvermerk gefertigt und Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügt. Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird der Aktenvermerk ein Teil Ihrer Personalakte.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens gespeichert und verarbeitet.

Verwendung von personenbezogenen Daten nach der Einstellungszusage:

Nach der Einstellungszusage werden die folgend aufgeführten Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Unterlagen bzw. Kopien vom Standesamt (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder)
  • Passbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis (dieses Zeugnis wird im Auftrag der Steuerverwaltung erstellt). Die Untersuchung erfolgt in einem wohnortnahen Gesundheitsamt. Hierbei wird Ihr gesundheitlicher Zustand festgestellt und entschieden, ob Sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Im Anschluss an die Untersuchung wird das Ergebnis dem Landesamt für Steuern in schriftlicher Form mitgeteilt. Die hierzu benötigte Ermächtigung Ihrerseits, dass Ihre personenbezogenen Daten (Ihr Gesundheitszustand) weitergeleitet werden dürfen, ergibt sich aus Art. 9 (2) Buchst. b u. h DSGVO.
  • Fachhochschulzeugnis bzw. Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife, Meisterbrief oder sonstige Nachweise bzw. Abschlusszeugnisse, die zum Studium berechtigen, in beglaubigter Form

Rechtsgrundlage der persönlichen Datenverwendung:

Das Land Rheinland-Pfalz ist nach Art. 6 (1) S. 1 Buchst. a) und b) DSGVO, Art. 88 (1) DSGVO, § 1 (1) Nr. 2 BDSG, § 20 (1) LDSG ermächtigt, personenbezogene Daten für das Einstellungsverfahren zu verwenden.

Weiterleitung von personenbezogenen Daten:

Die Einstellung erfolgt im Auftrag des Ministeriums der Finanzen in Mainz, vertreten durch das Landesamt für Steuern in Koblenz. Ihre persönlichen Daten werden an folgende Stellen weitergeleitet:

  • Ministerium der Finanzen (Oberste Landesbehörde)
  • Landesamt für Finanzen (Besoldungsabrechnung und Beihilfe)
  • Hochschule für Finanzen (Theoretische Ausbildung)
  • Landesfinanzschule (Theoretische Ausbildung)
  • Ausbildungsfinanzamt (Praktische Ausbildung)
  • Bezirks- u. örtliche Personalvertretung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Schwerbehindertenbeauftragter
  • Personalabteilung Landesamt für Steuern
  • Personalhauptaktenstelle
  • Mitglieder des Auswahlverfahrens für die Einstellung

Sollten Ihre Daten an sonstige Dritte weitergeleitet werden, werden Sie hierüber vorab informiert.

Dauer der Speicherung:

Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden die Daten nach den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO unverzüglich gelöscht. Wenn eine Einwilligung Ihrerseits vorliegt, erfolgt eine Löschung spätestens acht Monate nach Beendigung des Bewerberauswahlverfahrens (Art. 88 DSGVO, § 20 (6) S. 1 LDSG). Im Falle einer Einstellung werden Ihre Daten bis zu 5 Jahren nach Ausscheiden aus dem Dienst gespeichert § 96 (1) LBG.

 Rechte im Sinne der DSGVO:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zur Verfügung:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Sie können Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beantragen. Der Antrag bzw. Ihre Frage sollte möglichst detailliert sein, um die Zusammenstellung Ihrer persönlichen Daten zur erleichtern.
       
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Persönliche Angaben, die falsch oder nicht vollständig sind, können jederzeit auf Verlangen korrigiert bzw. vervollständigt werden.
       
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.
      Der Antrag auf Löschung Ihrer Daten gilt als ein Zurückziehen der Bewerbung.
      Sie scheiden daher automatisch aus dem Bewerbungs- u. Einstellungsverfahren für einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz in der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung aus. Ihre Daten werden unverzüglich innerhalb eines Monats bzw. wenn eine Einwilligung vorliegt, acht Monate nach Abschluss des Bewerberauswahlverfahrens, gelöscht. 
       
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Es besteht die Möglichkeit eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
       
  1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
  4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Wurde die Verarbeitung gemäß Art. 18 (1) DSGVO eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

  • Hierbei können Sie von dem Verantwortlichen verlangen, dass dieser Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an andere Verantwortliche weiterzuleiten hat.
     
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
    • Sie haben das Recht, aus Gründen die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund Art. 6 (1) Buchst. a oder b DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einreichen.Den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erreichen Sie unter https://www.datenschutz.rlp.de.

Bei Inanspruchnahme der vorstehenden Rechte werden die oben angeführten gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.

Die vorstehenden Datenschutzhinweise gelten für:

  1. Online-Bewerbungsverfahren unter www.jobs.fin-rlp.de (hier erfolgt eine elektronische Bewerbung des Bewerbers. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist identisch zum Bewerbungsverfahren).
  2. Bewerbung per Post
  3. Bewerbung per E-Mail unter ausbildung@lfst.fin-rlp.de

 

Landesamt für Steuern

-Personalabteilung-

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