Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung ab dem Prüfungsverfahren 2009 vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz auf die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz übergegangen (§ 35 Abs. 5 Satz 1, § 157a Abs. 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz).
Die Bestellung zum Steuerberater erfolgt durch die örtlich zuständige Steuerberaterkammer.
In Rheinland-Pfalz ist das die:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1, 55131 Mainz
Fon: 0 61 31 / 95 210-0
Fax: 0 61 31 / 95 210-40
Mail: info(at)sbk-rlp.de
Internet: www.sbk-rlp.de
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums der Finanzen Rheinland Pfalz unter der Rubrik "Steuerrecht" "Steuerberaterprüfung".
Zuständigkeit
Neues
29.03.2018
Voranmeldung und Vorauszahlung für Umsätze im Monat März 2018, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500,-- € betragen hat (Monatszahler).

10.04.2018
Info-Hotline der Finanzämter beantwortet Fragen und gibt Tipps rund um die Steuererklärung
