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Steuerberatungsrecht
Home > Steuerberatungsrecht

Zuständigkeit

Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung ab dem Prüfungsverfahren 2009 vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz auf die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz übergegangen (§ 35 Abs. 5 Satz 1, § 157a Abs. 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz).
 
Die Bestellung zum Steuerberater erfolgt durch die örtlich zuständige Steuerberaterkammer.
 
In Rheinland-Pfalz ist das die:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1, 55131 Mainz
Fon: 0 61 31 / 95 210-0
Fax: 0 61 31 / 95 210-40
Mail: info(at)sbk-rlp.de
Internet: www.sbk-rlp.de
 
 
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums der Finanzen  Rheinland Pfalz unter der Rubrik "Steuerrecht" "Steuerberaterprüfung".

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