Bitte beachten Sie das die Vordrucke zur Körperschaftsteuerklärung 2016 nicht mehr in ausfüllbarer Version zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
Nach Kalenderjahren geordnet finden Sie auf unserer Internetseite folgende Vordrucke zur Körperschaftsteuererklärung für die Jahre 2008 bis 2016:
- Körperschaftsteuererklärung und Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
- Vordruck KSt 1 A für
unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind: - Kapitalgesellschaften
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- wirtschaftliche Vereine und Realgemeinden, wenn sie Mitgliedschaftsrechte gewähren, die einer kapitalmäßigen Beteiligung gleichstehen
- Versicherungsvereine a.G.
- Betriebe gewerbl. Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Vereine, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen des privaten Rechts, die nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung verpflichtet sind
- Vordruck KSt 1 B für
unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nicht nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung verpflichtet sind und bei denen deshalb auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können, wenn sie - nicht steuerbefreit sind oder
- steuerbefreit, aber partiell steuerpflichtig sind, z.B. Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
- Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für beschränkt Steuerpflichtige (Vordruck KSt 1 C)
- Anlage A (Nicht abziehbare Aufwendungen), Anlage AE (Ausländische Einkünfte), Anlage GR (Genossenschaften und Vereine), Anlage ORG (Hinzurechnungen / Kürzungen in Organschaftsfällen), Anlage SP (Besondere Anlage für den Spendenabzug bei Zuwendungen an Stiftungen), Anlage WA (Weitere Angaben – Anträge), Anlage WoBau (Nach § 13 Abs. 3 KStG nicht abziehbarer Verlust bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei Rechtsträgern i. S. d. § 13 Abs. 3 Satz 9 KStG), Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft), Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), Anlage Verlustabzug (Berechnung des einkunftsartenbezogenen Verlustausgleichs,
-rücktrags und -vortrags), Anlage VR (Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags), KSt 1 F-36 (Ermittlung der nach § 36 Abs. 7 KStG festzustellenden Endbestände -nur in Fällen der Liquidation) usw.