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Einkommensteuer
Das Fach Einkommensteuer befasst sich mit der Besteuerung des Einkommens, unterteilt in die 7 Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige/freiberufliche Arbeit, nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte.
Im Unterricht wird unter anderem vermittelt, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und welche Einnahmen und Ausgaben in welcher Form für die Besteuerung berücksichtigt werden. Angefangen beim Influencer, der seine professionelle Kamera als Betriebsausgaben absetzen kann, bis hin zum Kellner, dessen Trinkgeld gänzlich von der Einkommensteuer befreit ist. Am Ende steht dabei die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer und damit, wie viel der Steuerpflichtige dem Staat noch schuldet oder wie viel er erstattet bekommt.
Bilanzsteuerrecht
Dieses Fach weist einige Überschneidungen mit dem Fach Einkommensteuer auf, da sich beide hauptsächlich mit dem Einkommensteuergesetz beschäftigen. Es gibt allerdings einen großen Unterschied. Da große Unternehmen meist deutlich komplexer aufgebaut sind als Einzelunternehmen, sind diese ab einer bestimmten Umsatz-/Gewinngrenze zur sogenannten Buchführung verpflichtet. Während die kleineren Unternehmen ihren Gewinn vereinfacht durch „Einnahmen minus Ausgaben“ ermitteln dürfen (sogenannte Einnahmeüberschussrechnung), müssen größere Unternehmen eine Bilanz aufstellen, also genauer auflisten was sie besitzen, was sie einnehmen und ausgeben.
Die Aufspaltung in zwei Fächer ergibt sich daraus, dass für die beiden Gewinnermittlungsarten zum Teil komplett unterschiedliche Regelungen gelten.
Umsatzsteuer
In unserem Alltag läuft uns häufig der Begriff „Mehrwertsteuer“ über den Weg - gemeint ist damit eigentlich die Umsatzsteuer. Dabei fällt gerade bei Lebensmitteln auf, dass einige mit 7%, andere hingegen mit 19% Umsatzsteuer belegt sind. Dies hat den Grund, dass der Gesetzgeber Lebensmittel grundsätzlich zur Grundversorgung zählt und daher nicht so stark belasten will. Die Erhebung von 19% erfolgt gerade an den Stellen, wo die Umstände als „Luxus“ angesehen werden. Ebenso wird zum Beispiel das Fast-Food-Menü höher besteuert, wenn es vor Ort verzehrt wird, da die Sitzgelegenheit eine zusätzliche Dienstleistung darstellt. Daher auch die Frage: „Hier essen oder mitnehmen?“
Im Fach Umsatzsteuer lernt man, was überhaupt der Steuer unterliegt, wie sie berechnet wird und auch wie Unternehmer sich diese als sogenannte Vorsteuer „zurückholen“ können. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus, wenn der Handel nicht nur national, sondern europaweit oder international erfolgt - wenn man die Globalisierung und das Shopping im Internet betrachtet, ergibt sich die steigende Wichtigkeit von Regelungen über die Grenzen Deutschlands hinaus.
Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (kurz: AO) wird auch als „Mantelgesetz“ der Steuergesetze bezeichnet. Hier werden also Regelungen behandelt, die gleichermaßen für alle Steuergesetze gelten und diese so miteinander verbinden. Man setzt sich damit auseinander, wie das Finanzamt gegenüber Bürgerinnen und Bürgern tätig werden darf und welche Rechte und Pflichten sie haben, um das Verfahren der Besteuerung ordentlich und ohne Willkür durchführen zu können. Zudem eröffnet die AO Möglichkeiten, Fehler in Steuerbescheiden zu korrigieren und in Sonderfällen sogar Steuern zu erlassen.
Da die AO sich nicht auf eine einzelne Steuer bezieht, scheint sie zunächst etwas abstrakter als die anderen Gesetze. Man lernt aber schnell mit ihr umzugehen, wenn man die Struktur und die Verknüpfungen mit den Einzelsteuergesetzen einmal verstanden hat.
Staatsrecht/ Öffentliches Dienstrecht
Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist die wichtigste Grundlage im Staatsrecht. Dieses Fach ist nicht nur wegen des Amtseides von Bedeutung (auch Anwärter und Anwärterinnen leisten diesen bereits bei Antritt ihres Studiums und schwören auf die freiheitliche demokratische Grundordnung), sondern auch, da alle Steuergesetze unter Anwendung der Verfassung zustande gekommen sind. Vergleichbar mit dem Sozialkundeunterricht erlernt man hier den Aufbau des deutschen Rechtsstaates, aber auch auf welcher rechtlichen Grundlage die Steuerverwaltung gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen in Aktion treten darf.
Ergänzend wird das Öffentliche Dienstrecht unterrichtet. Dieses befasst sich neben den Rechten und Pflichten von Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen auch mit dem bundeseinheitlichen Ablauf des Studiums sowie der Bewertung von Anwärterinnen und Anwärtern und der Berechnung der Studienabschlussnote.


Privatrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) regelt im Grunde genommen alle wichtigen Vorgänge des täglichen Lebens. So regelt es neben dem Kauf eines Brötchens beim Bäcker und dem Schadenersatz für die zerkratzte Autotür auch die Möglichkeit eines 16-Jährigen sein eigenes Unternehmen zu gründen. Da das BGB zivilrechtlich die wichtigsten Vorgaben im Umgang miteinander und im Geschäftsleben macht, erscheint es nur logisch, dass das Steuerrecht diese Regeln nicht einfach umgehen bzw. ignorieren darf. So ist es unter anderem für die Einkommensteuer von großer Bedeutung, ob einer Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Das Fach Privatrecht ist damit ein weiterer wichtiger Wegweiser für die Steuergesetze.
Bewertung / Erbschafts-/ Schenkungssteuer
Im Fach Bewertung setzt man sich mit verschiedenen Sachverhalten auseinander: Auf der einen Seite geht es darum, wer die Villa, die Yacht und die Schmucksammlung der Großmutter erbt, wenn diese verstirbt. Weiterhin gilt es, diese Gegenstände in ihrem Wert zu bestimmen, um letztlich zu überprüfen, ob die Erben das Vermögen versteuern müssen oder eine Steuerbefreiung vorliegt.
Auf der anderen Seite werden neben dem Erbfall auch Schenkungen behandelt, zum Beispiel wenn der großzügige Onkel ein Schloss spendiert - diese werden nämlich ebenso besteuert wie das Erbe. Wie aber bereits an den Beispielen zu erkennen ist, finden diese Steuern bei besonders großen Vermögensübergängen Anwendung. Daher werden auch in der Praxis alle Fälle dieser Steuern für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland zentral beim Finanzamt Kusel-Landstuhl bearbeitet.