Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen Unwetterereignisses wurden diverse steuerliche Maßnahmen getroffen:
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres (Stand: 23.12.2021)
- Ergänzungen (Stand 14.06.2022)