Das Service-Angebot sollte möglichst nur in Angelegenheiten in Anspruch genommen werden, in denen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. In Zweifelsfällen bietet sich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt an. Um das Ansteckungsrisiko gering zu halten, werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten während des Aufenthalts im Dienstgebäude mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und die ausgehängten Hygieneregelungen zu beachten.