II. Eintragungen in den Vordrucken (Umsatzsteuer-Voranmeldung / Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2020)
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A - ELSTER) sind die Umsätze zu den ab dem 01.07.2020 geltenden Steuersätzen 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag insgesamt in der Zeile 28 einzutragen. Eine Differenzierung zwischen Umsätzen zu den Steuersätzen 16 % und 5 % ist bei der Eintragung nicht vorzunehmen.
Beispiel:
Ein Händler führt im August 2020 einen Umsatz i.H.v. 11.600 € (brutto) aus.
Die Lieferung unterliegt dem ab 01.07.2020 geltenden Steuersatz von 16 %. Somit hat der Händler in Zeile 28 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A - ELSTER) das gesamte Entgelt i.H.v. 10.000 € (Spalte „Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer“) und die darauf entfallende Umsatzsteuer i.H.v. 1.600 €) (in der Spalte „Steuer“) zu erklären.
Innergemeinschaftliche Erwerbe zu ab dem 01.07.2020 geltenden Steuersätzen zu 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 35 zu erfassen.
Die Bemessungsgrundlage und der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag für Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Umsatzsteuergesetz schuldet, sind zu allen Steuersätzen in den Zeilen 48 bis 50 insgesamt zu erfassen.
Weitere Informationen zum Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung enthält die „Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020“ (Vordruckmuster USt 1 E).
Die bereits erhaltenen und mit dem bisherigen Steuersatz von 19 % bzw. 7 % versteuerten An- und Vorauszahlungen zu im zweiten Halbjahr 2020 ausgeführten Umsätzen sind zu korrigieren, indem in der Zeile 26 oder 27 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A - ELSTER) für den Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung eine negative Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird. Der Gesamtumsatz ist nun entsprechend Tz. II.1 zu erfassen.
Beispiel:
Ein Händler hat im Mai 2020 für eine noch zu erbringende Lieferung (Verkaufspreis 50.000 € netto zzgl. Umsatzsteuer) eine Anzahlung von 11.900 € erhalten und die darin enthaltene Steuer (19 %) von 1.900 € an das Finanzamt abgeführt. Die Lieferung erfolgt am 20.08.2020 und unterliegt dem ab 01.07.2020 geltenden Steuersatz von 16 %.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung August bzw. III. Kalendervierteljahr 2020 muss der Händler in Zeile 28 das gesamte Entgelt von 50.000 € und die darauf entfallende Steuer von 8.000 € erklären.
Die bereits mit 19 % besteuerte Anzahlung ist zu korrigieren, indem der Händler in Zeile 26 eine negative Bemessungsgrundlage i.H.v. 10.000 € einträgt. Eine Eintragung in Zeile 62 ist nicht vorzunehmen.
In der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2020 (Vordruckmuster USt 2 A - ELSTER) sind die Umsätze zu den ab dem 01.07.2020 geltenden Steuersätzen 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag insgesamt in der Zeile 45 einzutragen. Eine Differenzierung zwischen Umsätzen zu den Steuersätzen 16 % und 5 % ist bei der Eintragung nicht vorzunehmen.
Innergemeinschaftliche Erwerbe zu ab dem 01.07.2020 geltenden Steuersätzen zu 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 84 zu erfassen.
Die Bemessungsgrundlage und der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag für Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Umsatzsteuergesetz schuldet, sind zu allen Steuersätzen in den Zeilen 99 bis 101 insgesamt zu erfassen.
Weitere Informationen zum Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung enthält die „Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020“ (Vordruckmuster USt 2 E).