III. Eintragungen in den Vordrucken für das Kalenderjahr 2021 (Umsatzsteuer-Voranmeldung / Umsatzsteuererklärung)
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 (Vordruckmuster USt 1 A - ELSTER) ist die Nachsteuer für bereits versteuerte An- und Vorauszahlungen gesondert in Zeile 64 einzutragen. Nähere rechtliche Ausführungen finden Sie unter Tz. I.4, Tz. I.6.2 und Tz. I.7.
Beispiel:
Ein Händler hat im August 2020 für eine noch zu erbringende Lieferung (Verkaufspreis 50.000 € netto zzgl. Umsatzsteuer) eine Anzahlung von 11.600 € erhalten und die darin enthaltene Steuer (16 %) von 1.600 € an das Finanzamt abgeführt. Die Lieferung erfolgt am 20.01.2021 und unterliegt dem dann geltenden Steuersatz von 19 %.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar bzw. I. Kalendervierteljahr 2021 muss der Händler in Zeile 20 das restliche Entgelt i.H.v. 40.000 € erklären (Gesamtentgelt 50.000 € abzüglich der bereits versteuerten Anzahlung 10.000 €). Die darauf entfallende Umsatzsteuer i.H.v. 7.600 € wird in der Spalte „Steuer“ von ELSTER automatisch berechnet.
Die Nachsteuer für die zu 16 % besteuerte Anzahlung i.H.v. 300 € (3 % von 10.000 €) ist in Zeile 64 einzutragen.
Weitere Informationen zum Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung enthält die „Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021“ (Vordruckmuster USt 1 E).
In der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2021 (Vordruckmuster USt 2 A - ELSTER)[1] ist die Nachsteuer für bereits versteuerte An- und Vorauszahlungen gesondert in Zeile 58 einzutragen. Nähere rechtliche Ausführungen finden Sie unter Tz. I.4, Tz. I.6.2 und Tz. I.7.
Beispiel:
Ein Händler hat im August 2020 für eine noch zu erbringende Lieferung (Verkaufspreis 50.000 € netto zzgl. Umsatzsteuer) eine Anzahlung von 11.600 € erhalten und die darin enthaltene Steuer (16 %) von 1.600 € an das Finanzamt abgeführt. Die Lieferung erfolgt am 20.01.2021 und unterliegt dem dann geltenden Steuersatz von 19 %.
In der Umsatzsteuererklärung 2021 muss der Händler in Zeile 38 das restliche Entgelt i.H.v. 40.000 € erklären (Gesamtentgelt 50.000 € abzüglich der bereits versteuerten Anzahlung 10.000 €). Die darauf entfallende Umsatzsteuer i.H.v. 7.600 € wird in der Spalte „Steuer“ von ELSTER automatisch berechnet.
Die Nachsteuer für die zu 16 % besteuerte Anzahlung i.H.v. 300 € (3 % von 10.000 €) ist in Zeile 58 einzutragen.
Weitere Informationen zum Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung enthält die „Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2021“ (Vordruckmuster USt 2 E).
[1] voraussichtlicher Bereitstellungstermin der Umsatzsteuererklärung 2021 in Mein ELSTER ist der 24.03.2021.
In der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2020 (Vordruckmuster USt 2 A - ELSTER) sind die Umsätze zu den ab dem 01.07.2020 geltenden Steuersätzen 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag insgesamt in der Zeile 45 einzutragen. Eine Differenzierung zwischen Umsätzen zu den Steuersätzen 16 % und 5 % ist bei der Eintragung nicht vorzunehmen.
Innergemeinschaftliche Erwerbe zu ab dem 01.07.2020 geltenden Steuersätzen zu 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 84 zu erfassen.
Die Bemessungsgrundlage und der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag für Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Umsatzsteuergesetz schuldet, sind zu allen Steuersätzen in den Zeilen 99 bis 101 insgesamt zu erfassen.
Weitere Informationen zum Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung enthält die „Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020“ (Vordruckmuster USt 2 E).