III. Erlass von Steuern
Das BMF-Schreiben vom 19. März 2020 enthält keine Sonderregelungen für den Erlass von Steuern aufgrund der Corona-Krise. Erlassanträge werden deshalb weiterhin nach den allgemeinen Grundsätzen behandelt.
Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Krise, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.