Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine verfahrensrechtliche Fragen zu den Steuererleichterungen
1. Überblick über die steuerlichen Erleichterungen in der Corona-Krise
2. Wann ist ein Steuerpflichtiger unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen?
3. Gelten die Erleichterungen auch für Freiberufler und kommunale Unternehmen?
4. Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen?
4a. Kann ich als Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der
monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldung und Umsatzsteuer-Voranmeldung
beantragen?
5. Ist bei Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich?
6. Fallen Verspätungszuschläge bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung an?
7. An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen,
Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?
8. Wie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern erreichbar?
8a. Können auch Landessteuern gestundet werden?
9. Verzögert sich die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen, insbesondere in den Fällen,
in denen mit einer Erstattung zu rechnen ist?
10. Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf das Vollstreckungsverfahren?
II. Stundung
1. Können Stundungsanträge formlos gestellt werden?
2. Wie lange kann eine Stundung gewährt werden?
3. Können auf Antrag bereits gezahlte Steuern rückwirkend gestundet und erstattet werden?
4. Können Ansprüche, die aus geschätzten Besteuerungsgrundlagen resultieren, gestundet werden?
5. Müssen für Stundungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise Sicherheitsleistungen
gestellt werden?
6. Kann auch die Umsatzsteuer gestundet werden?
7. Kann die Lohnsteuer gestundet werden?
7a. Können auch Landessteuern gestundet werden?
8. Fallen für den Zeitraum der Stundung aufgrund der Corona-Krise Zinsen an?
9. Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
III. Erlass von Steuern
1. Können Steuern wegen der Betroffenheit von der Corona-Krise erlassen werden?
2. Was ist bei Stundung und Erlass der Gewerbesteuer zu beachten?
1. Allgemeines
2. Können Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen formlos gestellt werden?
3. Können bereits gezahlte Vorauszahlungsbeträge erstattet werden?
4. Kann für aktuelle Verluste aufgrund der Corona-Krise eine Einkommen- oder
Körperschaftsteuerminderung im Wege eines vorweggenommenen, pauschal ermittelten
Verlustrücktrags beantragt werden?
4a. Kann ich eine höhere Steuererstattung beantragen, wenn ich einen höheren als den pauschal
ermittelten Verlustrücktrag erwarte?
5. Ist eine Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen möglich?
6. Ist eine Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen möglich?
V. Außenprüfung
1. Finden noch Außenprüfungen statt?
2. Können Außenprüfungen weiterhin angeordnet werden?
3. Kann der Beginn einer bereits angeordneten Außenprüfung verschoben werden?
4. Können laufende Außenprüfungen unterbrochen werden?
5. Können Schlussbesprechungen auch ohne persönliche Anwesenheit stattfinden?
VI. Lohn-/Einkommensteuer
1. Wird die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern im Fall von angeordneter Kurzarbeit automatisch an die Höhe
des geminderten Gehalts angepasst?
2. Ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei?
3. Erhöhtes Kurzarbeitergeld durch Eintragung von Kinderfreibeträgen?
4. Besteht nach Bezug von Kurzarbeitergeld eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?
Was hat das für Konsequenzen?
5. Bis wann muss ich als Arbeitnehmer meine Einkommensteuererklärung abgeben?
6. Ist die (nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte als gewerbliche
Tätigkeit zu klassifizieren, die bei Gemeinschaftspraxen dann zu einer gewerblichen Infektion führt?
7. Kann bei Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand oder auch Pflegerinnen und Pflegern im Ruhestand, die
infolge der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges
Krankenhaus Patientinnen und Patienten versorgen, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in
Anspruch genommen werden?
8. Kann bei Ärztinnen und Ärzten oder Pflegerinnen und Pflegern, deren Beschäftigungsverhältnis zum
Beispiel wegen einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubs ruht, die infolge der
Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder steuerbegünstigtes
Krankenhaus Patientinnen und Patienten versorgen, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag
in Anspruch genommen werden?
9. Können freiwillige Helfer in Impf- und Testzentren auch die Ehrenamts- oder sogar die
Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?
10. Sind Zahlungen für in Impfzentren Engagierte steuerfrei, wenn die Auszahlung der Übungsleiter-
und Ehrenamtspauschalen nicht durch die Gemeinde, sondern etwa durch eine örtliche Apotheke erfolgt?
11. Kann ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn ich normalerweise
einen Büroarbeitsplatz im Betrieb habe, nun aber Corona bedingt zuhause arbeiten muss?
12. Kann ich Aufwendungen für den Arbeitsplatz zu Hause geltend machen, auch wenn ich dort kein häusliches
Arbeitszimmer habe?
13. Wie ermittle ich die als Werbungskosten abziehbaren Fahrtkosten, wenn ich eine Zeitfahrkarte für den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besitze und im Homeoffice arbeite?
14. Können die Aufwendungen für eine ÖPNV-Zeitfahrkarte neben der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten
abgezogen werden?
15. Können Aufwendungen für Atemschutzmasken, die für die berufliche Nutzung angeschafft werden, als Werbungskosten
abgezogen werden?
16. Kann der Arbeitgeber außergewöhnliche Betreuungsleistungen, die aufgrund der Corona-Krise für
pflegebedürftige Angehörige und Kinder entstehen, steuerfrei erstatten?
17. Wie sind Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu behandeln?
18. Wird die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 2.100 Euro automatisch beim
Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
19. Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?
20. Führt die Zurverfügungstellung von Atemschutzmasken zur beruflichen Nutzung durch den Arbeitgeber für den
Arbeitnehmer zu Arbeitslohn?
21. Führt eine Corona-Impfung durch den Betriebsarzt beim Arbeitnehmer zu Arbeitslohn?
22. Kann für Monate, in denen ein zur Nutzung überlassener Firmenwagen nicht für Fahrten zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird (z. B. bei ausschließlicher Tätigkeit im Homeoffice),
von der Versteuerung des geldwerten Vorteils abgesehen werden?
23. Kann ich die Aufwendungen, die mir durch die Kostenbeteiligung an der Corona-Rückholaktion des
Auswärtigen Amtes entstanden sind, steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
VII. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro
1. Kann jede Zahlung des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. März bis zum 31.März 2022 als Beihilfe und
Unterstützung aufgrund der Corona-Krise angesehen werden?
2. Können Arbeitgeber vor der Corona-Krise übliche oder vereinbarte Sonderzahlungen in steuerfreie
Leistungen nach dem § 3 Nummer 11a EStG umwandeln?
3. Können steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in
tarifvertraglichen Vereinbarungen geregelt werden?
4. Können Beträge auch dann steuerfrei gezahlt werden, wenn (gegebenenfalls ausschließlich)
Kurzarbeitergeld im selben Lohnzahlungszeitraum/in einem vorangegangenen Lohnzahlungszeitraum
seit 1. März 2020 gezahlt wurde und die Leistung nicht als "Aufstockung" des Kurzarbeitergelds
bezeichnet wird, oder beispielsweise unterschiedslos allen Beschäftigten gewährt wird, von denen
nur ein Teil Kurzarbeitergeld bezieht?
5. Der Arbeitgeber leistet regelmäßig eine freiwillige Sonderzahlung oder eine freiwillige Erholungsbeihilfe.
Im Jahr 2020/2021 bzw. im 1. Quartal 2021 soll anstelle der freiwilligen Sonderzahlung / Erholungsbeihilfe
eine Corona-Beihilfe gewährt werden. Ist diese steuerfrei?
6. Sind Leistungen, die bereits vor dem 1. März 2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem
1. März 2020 beabsichtigt war, begünstigt?
7. Gilt § 3 Nummer 11a EStG für Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber in gleicher Weise wie
für Arbeitnehmer privater Arbeitgeber?
8. Fallen Leistungsprämien für im Jahr 2019 erbrachte Arbeitsleistungen in den Anwendungsbereich
des § 3 Nummer 11a EStG?
9. Können Arbeitgeber steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen
Belastung durch die Corona-Krise an Arbeitnehmer leisten, denen im Gegenzug geleistete
Überstunden gekürzt werden, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht?
10. Können steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte
(sogenannte Minijobber) geleistet werden? Ist eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen?
11. Handelt es sich bei dem nach § 3 Nummer 11a EStG steuerfreien Betrag in Höhe von 1.500 Euro um
einen Freibetrag oder um eine Freigrenze?
12. Können andere Steuerbefreiungen und -vergünstigungen neben dem steuerfreien Höchstbetrag von
1.500 Euro in Anspruch genommen werden?
13. Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit ebenfalls in Anspruch nehmen?
14. Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft
werden oder ist ggf. zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?
15. Kann die Steuerbefreiung bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Dienstverhältnissen für jedes
Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden?
16. Wegen der Corona-Krise wird das Dienstverhältnis aufgelöst. In der Auflösungsvereinbarung
(Abfindungsvereinbarung) wird die Zahlung einer Corona-Beihilfe von 1.500 Euro vereinbart.
Ist diese steuerfrei?
17. Ist die steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.500 Euro unschädlich für die Pauschalierung nach
§ 40a Absatz 2 EStG?
18. Wie ist der Zusammenhang zur Corona-Krise nachzuweisen beziehungsweise im Lohnkonto aufzuzeichnen?
19. Ist die steuerfreie Beihilfe/Unterstützung in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und
in der Einkommensteuererklärung anzugeben?
20. Unterliegen die steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen dem Progressionsvorbehalt?
VIII. Umsatzsteuer
1. Wirken sich die unentgeltliche Bereitstellung von medizinischem Bedarf und die unentgeltliche
Personalgestellung für medizinische Zwecke umsatzsteuerlich aus?
2. Wie werden Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen umsatzsteuerlich behandelt?
3. Unterliegen entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Organisationen
(z. B. gemeinnütziger Verein oder Stiftung), die im Zusammenhang mit
der Corona-Krise ausgeübt werden, der Umsatzsteuer?
4. Ist eine Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen möglich?
5. Ist die Abnahme von Corona-Schnelltests umsatzsteuerfrei?
IX. Sachverhalte mit Auslandsbezug
1. Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf die Besteuerung von Grenzpendlern und Grenzgängern?
2. Ergeben sich durch zeitliche Unterbrechungen von Bau- und Montagearbeiten für ausländische
(Bau-) Unternehmen und deren Beschäftigte in Deutschland im Zuge der Corona-Krise steuerliche
Konsequenzen, indem z.B. aufgrund des Überschreitens der Betriebsstättenbegründungsfrist von
6 Monaten gem. § 12 AO bzw. der ggfs. längeren Frist nach dem Betriebsstättenartikel eines
Doppelbesteuerungsabkommens eine inländische Betriebstätte mit der Folge steuerlicher Pflichten
in Deutschland begründet wird?
3. Hat ein unterbrochener oder beendeter Auslandseinsatz Auswirkungen auf die Anwendung des
Auslandstätigkeitserlasses?
X. Gemeinnützigkeit – Maßnahmen für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise
1. Welche Erleichterungen gelten zum Spendennachweis in Zusammenhang mit Corona?
2. Unternehmen möchten einen Beitrag dazu leisten, dass sich der Corona-Virus nicht
so schnell weiterverbreitet. Sie haben Atemschutzmasken im Lager, die sie gern an das
medizinische Personal in Krankenhäusern und an Bedienstete in Supermärkten weitergeben
möchten. Wie werden diese Spenden des Betriebes steuerlich behandelt?
3. Eine Kfz-Reparaturwerkstatt lässt den PKW von einer naheliegenden sogenannten
„Behindertenwerkstatt“ waschen. Die Werkstatt musste wegen der Auswirkungen der
Corona-Krise vorübergehend schließen. Diesen Geschäftspartner möchte die KFZ-Werkstatt
unterstützen. Was ist steuerlich zu beachten?
4. Kann der Arbeitslohn bzw. die Aufsichtsratsvergütung gespendet werden?
5. Darf jede steuerbegünstigte Organisation unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck
Spenden im Zusammenhang mit der Corona- Krise vereinnahmen?
6. Dürfen steuerbegünstigte Organisationen auch selbst außerhalb ihrer Satzungszwecke zur
Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise tätig werden?
7. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Organisationen zu behandeln,
die im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgeübt werden?
8. Der Verein hat Mittel aus Vorjahren angesammelt und kann diese nun aufgrund der Corona- Krise
im Jahr 2020 oder im Jahr 2021 nicht ausgeben. Verliert er nun die Gemeinnützigkeit?
9. Dürfen Rücklagen nach § 62 der Abgabenordnung, die zu anderen Zwecken gebildet
worden sind, aufgelöst werden, um eine aufgrund der Corona- Krise entstandene wirtschaftliche
Notlage abzumildern?
10. Darf der Schatzmeister eines gemeinnützigen Vereins dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
finanziell unter die Arme greifen?
11. Darf die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale weiterhin gezahlt werden,
obwohl eine Ausübung der Tätigkeit derzeit nicht möglich ist?
12. Ist die Steuerbegünstigung einer Körperschaft (z. B. gemeinnütziger Verein) gefährdet, wenn sie
ihren Mitgliedern bereits geleistete Beträge zurückerstattet oder auf die Erhebung von Beiträgen
für das laufende Jahr von diesen Mitgliedern verzichtet?
13. Besteht die Möglichkeit, dass steuerbegünstige Körperschaften für wegen der Corona-Krise abgesagte
Veranstaltungen, dem Ticketinhaber eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn dieser auf die ihm
zustehende Erstattung des Ticketpreises verzichtet?
14. Ist es für steuerbegünstigte Körperschaften gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich, wenn sie ihren
Beschäftigten das Kurzarbeitergeld aufstocken?
15. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften die von der Corona-Krise Betroffenen, wie zum Beispiel
Künstler oder Solo-Selbständige, unterstützen?
16. Ist es schädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn der Verein im abgelaufenen Jahr Corona-bedingt nicht
der Lage war, seine satzungsmäßigen Zwecke zu verfolgen?
17. Ist die Absage oder Verschiebung der Mitgliederversammlung dem zuständigen Finanzamt zu melden?
XI. Auswirkungen auf die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
1. Welche Auswirkungen haben Nutzungsänderungen von Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher
Art im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise?
2. Auswirkungen einer vorübergehenden Badschließung wegen der Corona Krise
1. Welche steuerlichen Pflichten sind mit dem Erhalt von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und
vergleichbaren Zuschüssen verbunden?
2. Wie können durch den „Lockdown“ verursachte Wertverluste bei nicht verkaufter Saisonware in der
Steuerbilanz berücksichtigt werden?
3. Wirkt sich die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf
Forderungen zum Bilanzstichtag aus?
4. Können Aufwendungen für die Corona-Schutzimpfung von Geschäftspartnern und deren Angehörigen
als Betriebsausgaben abgezogen werden? Ist die Corona-Schutzimpfung ein Vorteil, der beim
Geschäftspartner eine Betriebseinnahme darstellt?
5. Wie sind die Aufwendungen zum Erwerb von (Atem-)Schutzmasken ertragsteuerlich zu behandeln?
6. Kann die sog. Homeoffice-Pauschale auch bei betrieblichen Einkünften abgezogen werden?
XIII. Erbschaft- und Schenkungsteuer
1. Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die
Lohnsummenregelung (§ 13a Absatz 3 ErbStG) aus?