Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuerklärung elektronisch zu erstellen
- Die Bearbeitung einer elektronischen Steuerklärung ist schneller als die der in Papierform abgegebenen, da alle Daten bereits in elektronischer Form vorliegen und direkt bearbeitet werden können.
- Die Angaben in Ihrer Steuererklärung werden noch vor Abgabe elektronisch auf ihre Plausibilität geprüft, sodass mögliche Eingabefehler korrigiert werden können.
- Das voraussichtliche Ergebnis Ihrer Steuererklärung (Summe der Nachzahlung oder der Erstattung) können Sie direkt mit Hilfe eines Klicks ausrechnen lassen.
- Der Service des Belegabrufverfahrens (die sog. Vorausgefüllte Steuererklärung) erspart Ihnen die Eingabe per Hand und fügt die erforderlichen Daten z.B. zu Beiträgen der Kranken- und Rentenversicherung automatisch in die richtigen Felder ein.
Hierzu steht das kostenlose Online-Portal „Mein ELSTER“ (unter www.elster.de) oder im Handel erhältliche Software zur Verfügung.
Um Daten elektronisch abrufen und die Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln zu können, ist eine Vorab-Registrierung und Authentifizierung (diese ersetzt die persönliche Unterschrift) erforderlich.
Genaue Anleitungen hierzu finden Sie ebenfalls unter www.elster.de .