Presse - © www.pixabay.com

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Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuerklärung elektronisch zu erstellen

Die elektronische Steuererklärung bietet viele Vorteile:
  • Die Bearbeitung einer elektronischen Steuerklärung ist schneller als die der in Papierform abgegebenen,  da alle Daten bereits in elektronischer Form vorliegen und direkt bearbeitet werden können.
     
  • Die Angaben in Ihrer Steuererklärung werden noch vor Abgabe elektronisch auf ihre Plausibilität geprüft,  sodass mögliche Eingabefehler korrigiert werden können.
     
  •  Das voraussichtliche Ergebnis Ihrer Steuererklärung (Summe der Nachzahlung oder der Erstattung) können Sie direkt mit Hilfe eines Klicks ausrechnen lassen
     
  •  Der Service des Belegabrufverfahrens (die sog. Vorausgefüllte Steuererklärung) erspart Ihnen die Eingabe per Hand und fügt die erforderlichen Daten z.B. zu Beiträgen der Kranken- und Rentenversicherung automatisch in die richtigen Felder ein.

Hierzu steht das kostenlose Online-Portal „Mein ELSTER“ (unter www.elster.de) oder im Handel erhältliche Software zur Verfügung.

Um Daten elektronisch abrufen und die Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln zu können, ist eine Vorab-Registrierung und Authentifizierung  (diese ersetzt die persönliche Unterschrift) erforderlich.

Genaue Anleitungen hierzu finden Sie ebenfalls unter www.elster.de .

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