Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch den Orkan „Kyrill"" am 18. und 19.01.2007 in Rheinland-Pfalz entstandenen Schäden
Rundverfügung vom 15.01.2008 - S1915 A - St 31 1 FM-Erlass vom 11.10.2007 - S 2291 A - 07-001-12 - 441 Über die mit Rdvfg. vom 11.06.2007 mitgeteilten Billigkeitsmaßnahmen hinaus haben die Abteilungsleiter Steuer wegen der durch den Orkan „Kyrill“ am 18. und 19.01.2007 in einigen Teilen der Bundesrepublik entstandenen beträchtlichen Schäden noch folgende weitere Billigkeitsmaßnahmen beschlossen: Gewährung des pauschalen Betriebsausgabenabzugs i. H. v. 90 % (der Einnahmen aus der Holznutzung) bzw. 65 % (bei Verkauf des Holzes auf dem Stamm; dies ist ein gegenüber den Pauschsätzen in § 51 EStDV um jeweils 25 % erhöhter pauschaler Betriebsausgabenabzug) nur der durch den Orkan „Kyrill“ verursachten Kalamitätsnutzungen aus Vereinfachungsgründen für nicht bilanzierende Steuerpflichtige hinsichtlich der Einkünfte aus Forstwirtschaft und Einzelfallentscheidungen in Fällen mit darüber hinausgehenden Billigkeitsanträgen – insbesondere bei Billigkeitsanträgen von bilanzierenden Steuerpflichtigen – unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze. 15.01.2008 Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch den Orkan „Kyrillam 18. und 19.01.2007 in Rheinland-Pfalz entstandenen Schäden