Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Angaben zum Arbeitslohn, zur Arbeitnehmersparzulage und zu den Werbungskosten)
Bezeichnung: Anlage N
Kategorien: Arbeitnehmer, Einkommensteuer, Steuererklärung, 2020
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