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Meldestelle des Landesamtes für Steuern (Whistleblowing) nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Lohnsteuerhilfevereine sind seit dem 01.01.2020 verpflichtet, die ihnen im Geldwäschegesetz (GwG) auferlegten Präventionspflichten zu erfüllen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Steuern in Koblenz.

Nach § 53 Abs. 1 GwG errichten die jeweiligen Aufsichtsbehörden eine Meldestelle zur Abgabe von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung.

Die Hinweise sollen mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Benennung des Lohnsteuerhilfevereins bzw. der Beratungsstelle 
  • Angaben zu konkret handelnden Personen
  • Beschreibung des erhobenen Vorwurfs, der einen potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen Präventionspflichten darstellen soll
     
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