Steuerfachliche Themen - © LfSt Rheinland-Pfalz

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Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (§ 35c EStG)

Das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 enthält Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (bisher: § 21 EnEV) auszustellenden Bescheinigungen. Mit ihnen kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend gemacht werden.

Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurde, ersetzt dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 31. März 2020 (BStBl I S. 484). In diesen und allen künftigen Fällen sind daher die neuen Muster zu verwenden. Wurden für nach dem 31. Dezember 2020 begonnene energetische Maßnahmen bis zur Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023 Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2021 (BStBl I S. 2026) ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit.

Eine ausfüllbare Version der Bescheinigungsmuster steht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung.

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