Das BMF-Schreiben vom 14.01.2021 erläutert Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV).