Insolvenzverfahren; Anwendung des BFH-Urteils vom 09.12.2010
Nr. ST 3_2011K137 vom 01.12.2011 - S 0550 A - St 34 1 –
Anlage: BMF-Schreiben vom 09. Dezember 2011 – IV D 2 – S 7330/09/10001
Insolvenzverfahren, Anwendung des BFH-Urteils vom 09.12.2010 – V R 22/10, Masseverbindlichkeiten bei der Sollbesteuerung
Der BFH hat mit Urteil vom 09.12.2010 – V R 22/10 auch für den Fall Sollbesteuerung entschieden, dass die Vereinnahmung von Geldern nach Verfahrenseröffnung eine Masseverbindlichkeit begründet.
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Das o.a. Urteil vom 09.12.2010 ist erst mit seiner Veröffentlichung im BStBl auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 eröffnet werden. Vgl. hierzu das o. a. BMF-Schreiben vom 09. Dezember 2011.
Bearbeiter: Herr Busch (0261) 4932-36609