Steuerfachliche Themen - © LfSt Rheinland-Pfalz

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Einkommensbesteuerung der nicht buchführenden Landwirte hier: Ermittlung des Gewinns aus Weinbau für das Wirtschaftsjahr 2019/2020

Rundverfügung vom 09.02.2021 S 2233 A - St 31 1

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