ELSTAM - © LfSt Rheinland-Pfalz

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ELSTAM

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Die Arbeitgeber können – nach einer Berechtigungsprüfung – die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen. Arbeitgeber sind daher gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden!

Mit der Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald die Arbeitgeber die ELStAM nutzen, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim Finanzamt zu beantragen, soweit sie nicht bereits mehrjährig beantragt wurden (wie z. B. Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene).

Die ELStAM werden im Regelfall 5 Werktage nach der Anmeldung bereitgestellt. Der Samstag gilt auch als Werktag. Wenn nach Ablauf dieser Frist eine Bereitstellung der ELStAM beziehungsweise eine Rückmeldung von Verfahrenshinweisen noch nicht erfolgt ist, haben Arbeitgeber beziehungsweise deren Datenübermittler die Möglichkeit, sich über ein Formular nach dem Verarbeitungsstand der Anmeldung zu erkundigen.

Als Arbeitgeber benötigen Sie ein Organisationszertifikat von Mein ELSTERl sowie ein Lohnprogramm, welches ELStAM unterstützt. Alternativ können Sie das kostenfreie ElsterFormular dafür nutzen.

Fragen und Antworten zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Hinweis:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich in Mein ELSTER über die für sie aktuell gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informieren. Voraussetzung ist die vorherige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr).

Info-Hotline

Telefon: 0261/20179279
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Informationsheft
  • Lohnsteuer 2019
    Ein kleiner Ratgeber (PDF, 1,86 MB)
  • Lohnsteuer 2018
    Ein kleiner Ratgeber (PDF,  1,79 MB)
Weitere Informationen
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