Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Steuerverwaltung

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Logo Land Rheinland-Pfalz- Familienfreundlicher Arbeitgeber

Die Steuerverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber: Sie fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Dies wird unter anderem durch die Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik nebst Maßnahmenplan gewährleistet.

Bereits seit 2006 werden zahlreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familien- sowie Pflegearbeit ergriffen, wie zum Beispiel:

  • flexible Arbeitszeiten
  • Homeoffice (Telearbeit, Heimarbeit, mobile Arbeit)
  • Teilzeit-Möglichkeiten
  • Beurlaubung aus familiären Gründen oder Familienpflegezeit
  • Sonderurlaub/ Arbeitsbefreiung für Kinderbetreuung beziehungsweise Pflege von Angehörigen
  • Vier-Phasen-Konzept zur Förderung eines früheren und erfolgreichen beruflichen Wiedereinstiegs
  • Fortbildungen bei Wiedereinstieg und Funktionswechsel zum Steuerrecht
  • Fortbildungen wie „Back again: Rückkehr in den Beruf“, bezüglich Resilienz, Work-Life-Balance etc.
  • Aufstockungsmöglichkeiten für Teilzeitkräfte während einer Fortbildungsveranstaltung
  • Betreuungskostenzuschuss bezüglich Kinder und pflegebedürftige Angehörige bei Fortbildungen
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten für die Dauer von Fortbildungen in Edenkoben
  • Ferienbetreuung in einigen Dienststellen
  • Eltern-Kind-Zimmer in allen Dienststellen
  • Leitfäden zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Teilzeit, Beurlaubung und Rückkehr in den Beruf
  • Pflegeguide in jeder Dienststelle
  • „InfoSchachtel Pflege und Demenz“ (Broschürensammlung)
  • Fortbildungen für Führungskräfte und pflegende Angehörige bezüglich Pflegethematik
  • soziale Ansprechpartnerinnen und partner in allen Dienststellen
  • externe Beratungsangebote über Median-Gesundheitsdienste
  • Handlungsempfehlungen für Führungskräfte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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