Vordrucke zur Grundsteuer
Ab Anfang Juli 2022 können Sie sich hier die benötigten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ als PDF-Datei herunterladen. Sie können diese dann am PC ausfüllen, anschließend ausdrucken und in Papierform beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Hinweis:
Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Von einem solchen Härtefall ist auszugehen, wenn die elektronische Übermittlung für Steuerpflichtige wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der bzw. die Steuerpflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, die Schaffung der technischen Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Daten nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder der bzw. die Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt.