Vordrucke zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Vordrucke nicht mehr zum Download und zum Papierausdruck bereit gestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, können Sie den Papiervordruck bei Ihrem Finanzamt anfordern.

Alle Informationen zur eletronischen Übermittlung finden Sie bei Mein ELSTER.

Weitere bundeseinheitliche Formulare finden Sie im Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen.

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