Ukraine-Hilfen
Um das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger bei der Hilfe für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen auch steuerlich zu fördern und zu unterstützen, wurden zwischenzeitlich diverse Sonderregelungen getroffen. Dies betrifft u. a. steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen.
Das Landesamt für Steuern rät zur Vermeidung von Nachteilen, sich an das örtlich zuständige Finanzamt zu wenden, bevor Spendenaufrufe gestartet oder spezielle Vereine zur Spendensammlung gegründet werden. So kann vorab geklärt werden, ob die Sonderaktion im Einklang mit den steuerlichen Regelungen und den Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung steht.
Informationen des Bundes zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesregierung hier.
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Pressemitteilungen zu allen steuerlichen Informationen zur Ukraine-Hilfe
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten