Fragen und Antworten
ELSTER ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung und steht für die sichere elektronische Kommunikation zwischen den Bürgern und der Steuerverwaltung.
Neben den Steuerberatern erstellen immer mehr Bürger ihre Steuererklärungen am Computer. Bei dieser Gelegenheit werden die Daten für den Ausdruck der Steuererklärungsformulare elektronisch erfasst. Diese bereits erfassten elektronischen Daten will die Steuerverwaltung zur Weiterverarbeitung in den Rechenzentren der einzelnen Bundesländer nutzen. In Rheinland-Pfalz wurden bereits 71,5% (Stand: 12/2020) der Einkommensteuererklärungen für das Kalenderjahr 2018 mit ELSTER übermittelt.
Dazu stellt die Finanzverwaltung das Dienstleistungsportal Mein ELSTER zur Verfügung. Zudem ist ELSTER in vielen kommerziellen und auch frei erhältichen Steuerprogrammen integriert. Eine Liste der Software-Produkte, die ELSTER unterstützen finden Sie hier.
- Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen und sparen Sie Zeit und schonen Sie die Umwelt.
- Nutzen Sie die komfortablen Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Erklärungen (z.B. durch die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr) und berechnen Sie unverbindlich vorab die jeweilige Steuer.
- Mit dem Abruf elektronischer Bescheinigungen (vorausgefüllte Steuererklärung) können Sie die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in die Einkommensteuererklärung übernehmen.
- Die eingebaute Überprüfung Ihrer Daten auf Schlüssigkeit unterstützt Sie und verhindert zeitraubende Nachfragen.
- Elektronische Steuererklärungen können in aller Regel schneller bearbeitet werden da die Daten bereits elektronisch vorliegen. Erklärungen in Papierform müssen zunächst gescannt und ggf. händisch korrigiert werden.
- Durch die elektronische Bescheidabholung sehen sie auf einen Blick eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung.
- Mit dem Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" können Sie seit kurzem Belegen im PDF-Format dem Finanzamt sicher elektronsich übermitteln
- Über das Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" erreichen Sie ebenfalls den für Ihren Steuerfall zuständigen Mitarbeiter im Finamzamt. Auch in dem Fomular besteht die Möglichkeit, Dokumente im PDF-Format authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln.
Fehlermeldung 082005205 in Mein ELSTER
Wenn Sie nach dem Klick auf den Link in der E-Mail-Bestätigung die Fehlermeldung 082005205 erhalten, sind für diese IdNr. keine weiteren Registrierungen möglich.Bitte prüfen Sie, ob Sie auf Ihrem PC eine Zertifikatsdatei (Sie erkennen diese anhand der Endung "pfx") finden. Sollte diese Datei nicht mehr auffindbar sein oder Sie das Kennwort für diese Datei nicht mehr kennen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Nutzen Sie die Ausweisfunktion des Personalausweises
Sofern in Ihrem Personalausweis die Online-Funktion freigeschaltet ist können Sie sich mit diesem bei www.elster.de ebenfalls einloggen. Dabei wird automatisch auf die Meldedaten zugegriffen und das System findet Ihr Konto bei elster.de. Sie bentöigen dazu den Personalausweis mit Online Funktion, ein Smartphone mit Near Field Communication (NFC)1 oder ein entsprechendes Lesegerät, sowie die kostenfreie AusweisApp2.
Einen Leitfaden zur Registrierung mit dem Personalausweis finden Sie hier.
- Die Zugangserneuerung
Die Zugangserneuerung hat den Vorteil, dass bereits bestehende Daten und Berechtigungen, die zu Ihrem Benutzerkonto vorliegen, erhalten bleiben. Sie erhalten in der Folge eine E-Mail mit einer neuen Aktivierungs-ID und einen Brief an Ihre melderechtliche Adresse mit einem neuen Aktivierungs-Code.
Zur Zugangserneuerung
- Benutzerkonto löschen
Die Kontolöschung wird in mehreren Schritten ausgeführt. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Löschung Ihres Benutzerkontos.
Zur Löschung des Benutzerkontos
Zum Leistungsumfang von ELSTER gehören unter anderem:
- Einkommensteuererklärung und Unternehmenssteuererklärungen
- Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
- Versand von Nachrichten und Anträgen an Ihr Finanzamt
- Auskunft für den Arbeitnehmer zu seinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Übersicht zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten
Voraussetzung ist neben dem Internetanschluss ein Steuererklärungsprogramm, das ELSTER unterstützt. Eine Aufzählung der Softwarehersteller finden Sie hier.
ELSTER ist plattformunabhängig und unterstützt neben Windows auch Linux und Macintosh. ElsterFormular kann dagegen nur unter Windows genutzt werden.
Sie haben Ihr Gewerbe angemeldet oder Sie haben sich selbständig gemacht? Nun benötigen Sie eine Steuernummer für Ihr neues Unternehmen?
Damit Sie eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung oder Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit den sogenannten ,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser enthält die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen.
Ab dem 01. Januar 2021 muss der Fragebogen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Für die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung müssen Sie sich bei ELSTER registrieren. Dazu stellt die Finanzverwaltung das Dienstleistungsportal Mein ELSTER zur Verfügung. Sofern Sie dort bereits ein Benutzerkonto haben, können Sie dieses nutzen. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, empfehlen wir Ihnen, sich unter www.elster.de zu registrieren. Eine Hilfestellung zur Registrierung bei Mein ELSTER finden Sie hier.
Zudem ist ELSTER in vielen kommerziellen und auch frei erhältlichen Steuerprogrammen integriert.
Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach erfolgreicher Registrierung auf www.elster.de online aus und schicken Sie diesen elektronisch an Ihr Finanzamt. Ihre Steuernummer erhalten Sie von Ihrem Finanzamt nach der Prüfung des Fragebogens per Post. Die Registrierung kann nach Erhalt der Steuernummer auch für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Jahressteuererklärungen verwendet werden.
Minderjährige oder Personen ohne inländischen Wohnsitz und ohne Identifikationsnummer können den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über eine gesonderte Registrierungsform (sogenannter ELSTERLight-Account) abgeben. Die Registrierung erfolgt hier mit Hilfe Ihrer E-Mail-Adresse. Mit diesem Account können Sie lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nach Erhalt der Steuernummer kann diese Registrierung dann in ein vollwertiges Benutzerkonto umgewandelt werden.
Wie mit ElsterFormular auch können Sie in Mein ELSTER Steuererklärungen für eine andere Person (z.B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in Mein ELSTER vornehmen.
Hintergrund:
Übernehmen Sie z.B. als Sohn die elektronische Übermittlung der Daten, sind Sie als Auftragnehmer nach § 87d Abgabenordnung verpflichtet, sich vor Datenübermittlung Gewissheit über die Person und die Anschrift des Auftraggebers zu verschaffen (Identifizierung) und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form festzuhalten.
Zudem müssen Sie dem Auftraggeber die Daten zur Zustimmung in leicht nachprüfbarer Form zur Verfügung stellen, der diese unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen hat. Nach § 72a Abgabenordnung haftet der Auftragnehmer für Steuerschäden, die durch Nichteinhaltung seiner Pflichten nach § 87d Abgabenordnung verursacht worden sind.
Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind verpflichtet, die Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.
Für die elektronische Übermittlung steht Ihnen als Vereinsvertreter das Mein ELSTER unter www.elster.de zur Verfügung. Mithilfe dieses Online-Finanzamts können Sie die Steuererklärung für Ihren Verein kostenlos und ohne Zusatzprogramme erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Hierzu soll Ihnen unser Leitfaden einen Überblick über die einzelnen Schritte von der Registrierung in Mein ELSTER bis zur fertigen Körperschaftsteuererklärung bieten.
Neu in Mein Elster ist u.a.
- die Übernahme der Daten aus ElsterFormular,
- die elektronische Kommunikation mit Ihrem Finanzamt durch die sonstige Nachricht.
- Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Einreichung von Belegen nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich.
- Mitteilungen über freigestellte Kapitalerträge und Zuschüsse des Arbeitgebers zur Krankenversicherung stehen künftig als neue Bescheinigungen zum Abruf bereit.
- Weitere aktuelle Informationen finden Sie in dem ElsterBlog.
Authentifizierung heißt, eine Identität nachzuweisen.
Da die Steuerverwaltung bei der elektronischen Übermittlung keine handschriftliche Unterschrift auf einer Papiererklärung mehr erhält, aber weitreichende Konsequenzen mit der Erklärungsabgabe verbunden sind, muss die Identität des Übermittlers eindeutig feststellbar sein.
Statt Ihrer Unterschrift nutzen Sie hier eine Zertifikatsdatei (elektronische Signatur) und ein Passwort.
Um die Datei (mit der Endung *.pfx) zu erhalten, müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen. Sie erhalten Ihre elektronische Signatur, nachdem Ihre eingegebenen Daten (z.B. Name, Adresse und Identifikationsnummer) mit denen Ihres Finanzamts abgeglichen wurden. Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn sich lediglich eine Person registriert.
Mit Hilfe der elektronischen Signatur können Sie auch die Daten Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte abrufen.
In Mein ELSTER ist nur die authentifizierte Übermittlung möglich.
- Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden Ihre Steuerdaten verschlüsselt von Ihrem PC in das Landesrechenzentrum der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung nach Koblenz übermittelt.
- Die verschlüsselte, elektronische Verbindung zu ELSTER erfolgt über das anerkannte Internet-Protokoll HTTPS (SSL V3.0). Die Basis für die Authentifizierung gegenüber dem ELSTER-Portal ist das RSA-Verfahren. Die Schlüssellänge beträgt seit Dezember 2007 2048 Bit, davor 1024 Bit. Die Verschlüsselung erfolgt über ein anerkanntes, symmetrisches Verfahren. Der notwendige symmetrische Schlüssel wird auf Ihrem PC als Zufallszahl generiert und dem Portal über das RSA-Verfahren verschlüsselt mitgeteilt. Nur Ihr PC und das ELSTER kennen damit den symmetrischen Schlüssel, mit dem die Kommunikation entschlüsselt werden kann.
- Die ELSTER-Infrastruktur wurde durch den TÜV überprüft und mit dem Sicherheitszertifikat der TÜV Informationstechnik GmbH bestätigt. Nähere Informationen finden Sie unter www.elster.de unter dem Punkt Sicherheit. Natürlich sollten Sie auch die Sicherheit Ihres Systems im Auge haben. Unter www.bsi-fuer-buerger.de finden Sie nützliche Informationen dazu
Beim Finanzamt kann der zuständige Bearbeiter die übermittelten Daten auf seinen Bildschirm holen und die Steuererklärung bearbeiten.
Wenn eine Steuerbescheidübermittlung gewünscht wurde, erfolgt die Bereitstellung der Bescheiddaten parallel zum übersendeten Steuerbescheid in Papierform. Diese Daten können dann ggf. über die Steuer-Software abgeholt werden.
Weitere Informationen zum Sicherheitskonzept finden Sie hier
Wenn Sie vergessen haben, Ihr Zertifikat rechtzeitig zu verlängern oder wenn Ihr Zertifikat verloren ging, dann haben Sie die Möglichkeit Ihren Zugang zu ELSTER zu erneuern. Bei der "Zugangserneuerung" werden Ihnen, ähnlich wie bei der erstmaligen Registrierung, neue Aktivierungsdaten per E-Mail und Brief zugesandt. Dieser Prozess basiert jedoch auf dem bereits bestehenden Benutzerkonto, so dass alle in "Mein ELSTER" (www.elster.de) hinterlegten Daten wie vorangegangene Übermittlungen von Steuererkärungen, Entwürfe oder Postfachnachrichten weiterhin zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für die Zugangserneuerung ist, dass die in "Mein ELSTER" hinterlegte E-Mail Adresse noch gültig ist. Sollte Ihre E-Mail Adresse nicht mehr gültig sein, können Sie eine Änderung der in "Mein ELSTER" gespeicherten E-Mail Adresse beantragen: RegSt-ELSTER(at)fin-rlp.de
Dabei sollten Sie folgende Daten angeben: vollständiger Name, steuerliche IDNr. oder Steuernummer und neue E-Mail-Adresse.
Den Einstieg in die Zugangserneuerung finden Sie unter dem folgenden Link: Zugangserneuerung
Fehlermeldungen bei Passwortfehlern.
Ohne Ihr Passwort können Sie sich nicht in Mein ELSTER einloggen. Bei einem Login mit Zertifikatsdatei gibt es keine Beschränkung an Fehl- Versuchen, das Kennwort ist fester Bestandteil der auf Ihrem PC gespeicherten Datei. Ihr Zertifikat wird nicht automatisch gesperrt.
Bitte prüfen Sie, ob Sie auf Ihrem PC ggf. eine neuere Datei mit der Dateiendung *.pfx. finden. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn Sie Ihr Zertifikat einmal verlängert oder erneuert haben. Sofern Sie den Dateinamen nicht verändert haben, können Sie sich dabei auch an dem Dateinamen orientieren. Dieser setzt sich aus dem verwendeten Benutzernamen und dem Datum der Erstellung (z.B. Muster_elster_27.11.2020_12.20.pfx) zusammen.
Sollte das Passwort unwiederbringlich verloren sein, nutzen Sie bitte die Zugangserneuerung oder versuchen Sie ein Login mit der Ausweisfunktion des Personalausweises.
Falls Sie einen Sicherheitsstick verwenden und die Registrierung ohne ElsterAuthenticator durchgeführt haben, beachten Sie bitte, dass nach dreimaliger Falscheingabe des Passworts das Zertifikat auf dem Stick gesperrt und damit unbrauchbar ist. Eine Entsperrung ist nicht möglich.
Im Oktober 2021 hat Apple für iOS eine Zertifikatsverwaltung eingeführt, die unter Umständen verhindert, dass Sie Ihr exportiertes ELSTER-Zertifikat auf dem iPad wiederfinden.
Wir empfehlen daher, die Datei von einem stationären Gerät (PC, Laptop) zu exportieren.
Loggen Sie sich dazu mit Hilfe von ElsterSmart an einem PC in ihr Konto ein und navigieren Sie anschließend in der App zu Einstellungen > Zertifikat exportieren. Wählen Sie hier "Transport-Code generieren". An ihrem PC navigieren Sie in ihrem Konto zu Mein Benutzerkonto > Übertragung einer Zertifikatsdatei. Geben sie hier den in der App generierten Transport-Code ein und laden Sie Ihr Zertifikat auf den PC herunter.
Eine Schritt für Schritt Anleitung zu ElsterSmart finden Sie hier.
Sollten Sie ein Problem mit der Handhabung des Programms oder Schwierigkeiten beim Update, bei der elektronischen Datenübermittlung haben, so steht Ihnen eine umfangreiche Online-Hilfe, das ELSTER-Anwenderforum, eine Sammlung der häufig gestellten Fragen und eine bundesweite ELSTER-Hotline zur Verfügung.
E-Mail: hotline(at)elster.de
Telefon: 0800 52 35 055
Für Anrufer aus dem Ausland: 0180 52 35 055
¹Hinweis:
Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
WICHTIG:
Die Hotline steht nur den Anwendern von ElsterFormular, Mein ELSTER, ElsterFT, der elektronischen Steuerkontoabfrage sowie Entwicklern, die ELSTER in ihre Produkte integrieren zur Verfügung.