Grundsätze zur Verwendung der Vordrucke

Bitte beachten Sie die folgende Hinweise bei der Abgabe von Steuererklärungen, die Sie auf unseren Internetseiten ausdrucken :

  • Drucken sie bitte alle Seiten eines Vordruck-Dokuments aus,
  • sofern es sich um mehrseitige Vorducke handelt, drucken sie diese bitte beidseitig aus,
  • die Seitenfolge muss mit dem amtlichen Vordruck übereinstimmen,
  • ihr Ausdruck muss über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar sein,
  • soweit die Seiten eines vierseitigen Hauptvordrucks der Steuererklärung auf zwei getrennte Blätter gedruckt wurden bitten wir Sie, diese dem amtlichen Vordruck entsprechend miteinander zu verbinden (z.B. durch Klebeheftung).
  • Der Gründruck kann durch entsprechende Graustufen ersetzt werden.

Hinweise zur Verwendung der PDF-Vordrucke

In der Regel bieten wir Ihnen Vordrucke und Formulare im PDF-Format an. Zur Darstellung sowie zum Ausdruck bzw. Ausfüllen von PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Reader®, welcher vom Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Adobe Reader® ist für alle gängigen Betriebssysteme erhältlich. Entsprechende Links zum  Download des Adobe Reader® finden Sie über Internet-Suchmaschinen.

Teilweise können Sie diese auch direkt mit dem PC ausfüllen. Diese elektronisch ausfüllbaren PDF-Dokumente finden Sie in der Spalte "ausfüllbar". Eine Speicherung der in der ausfüllbaren Version eingegebenen Daten ist mit dem Adobe Reader nicht möglich. Für die Nutzung der ausfüllbaren Version ist der Adobe Reader® mindestens in der Version 5.0,  bei einigen wenigen Dokumenten auch Version 7.0 erforderlich. Andernfalls kann es zu verschiedenen Fehlermeldungen kommen.

Um ein Formular auf Ihrem System zu speichern, damit Sie es zu einem späteren Zeitpunkt ausfüllen können, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link (PC) oder halten Sie die "Ctrl"- Taste beim Klicken (Mac) und wählen Sie "Speichern unter...".

Eine elektronische Übermittlung ist derzeit noch nicht möglich. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das zuständige Finanzamt. Nach dem Ausdruck muß das Formular noch unterschrieben werden, bevor Sie es absenden!

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