Steuerfahndung - © LfSt Rheinland-Pfalz

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Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt!

Sie mindert die Einnahmen des Staates, die für wichtige Aufgaben wie Bildung, Gesundheitswesen, Kultur, Sicherheit und Ordnung sowie Straßenbau fehlen. Steuerhinterziehung schadet somit allen!

Steuerhinterziehung

Zuständige Stellen

An vier der insgesamt 22 rheinland-pfälzischen Finanzämter sind Steuerfahndungs- und Strafsachenstellen eingerichtet.
Diese sind über das eigene Amt hinaus wie folgt zuständig:

  • Finanzamt Koblenz
    auch für die Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen, Montabaur-Diez und Neuwied
     
  • Finanzamt Mainz
    auch für die Finanzämter Bad Kreuznach, Bingen-Alzey, Mainz und Worms-Kirchheimbolanden
     
  • Finanzamt Neustadt
    auch für die Finanzämter Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Landau, Ludwigshafen, Pirmasens und Speyer-Germersheim
     
  • Finanzamt Trier
    auch für die Finanzämter Wittlich, Bitburg-Prüm, Idar-Oberstein und Simmern-Zell

 

Die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstellen sind in § 208 Abgabenordnung geregelt. Die Steuerfahndung hat die Aufgabe, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Besteuerungsgrundlagen in diesem Zusammenhang zu ermitteln und unbekannte Steuerfälle aufzudecken.

Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung darf die Steuerfahndung Durchsuchungen vornehmen und Unterlagen beschlagnahmen. Sie ist sozusagen die „Polizei der Finanzverwaltung“.

 

 

Möchten Sie eine Steuerhinterziehung anzeigen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vorgang.

Hier finden Sie Informationen zum Thema Selbstanzeige.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze mit datenschutzrechtlichem Bezug in den Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie Steuerfahndungsstellen der Steuerverwaltung.

Zu dem Informationsblatt 

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