1.1 Allgemeines zum Antrag auf Kontofreischaltung (Registrierungsantrag)
a) Angehörige der steuerberatenden Berufe können die Steuerkontoabfrage mit Hilfe der Vollmachtdatenbank und speziellen Software-Tools nutzen, welche von diversen Softwareanbietern am Markt angeboten werden.
Diese Softwarefirmen bedienen eine vorgegebene Datenschnittstelle, die das ELSTER-Verfahren zur Verfügung stellt.
b) Registrierung über Mein ELSTER
Wenn Sie einen Antrag zur Freischaltung für ein Steuerkonto stellen möchten, müssen Sie sich zunächst in Mein ELSTER ein Benutzerkonto erstellen. Dazu müssen Sie im Besitz einer von ELSTER unterstützten Signaturkarte für die Authentifizierung sein (www.elster.de) und wählen die Registrierungsart "Signaturkarte". Soweit mehrere Personen die Einsicht in ein Steuerkonto erhalten sollen, müssen diese sich ebenfalls registrieren lassen und einen Antrag auf Kontofreischaltung stellen.
Nach erfolgreicher Registrierung ist in Mein ELSTER unter dem Menüpunkt "Dienste" ein Antrag zur Freischaltung in das Steuerkonto zu stellen. Nach Prüfung der Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Gültigkeit der übersandten Daten und Signaturen erfolgt die Weiterleitung der Daten an die so genannte Legitimationsdatenbank zur dortigen Speicherung.
Der Antragsteller erhält in seinem Postfach in Mein ELSTER eine Mitteilung, ob der Antrag auf Freischaltung erfolgreich gespeichert wurde.
1.2 Registrierung des Steuerkontos eines Mandanten durch Steuerberater
Für die Beantragung des Zugriffes auf ein Steuerkonto gibt es für Steuerberater zwei Möglichkeiten, wobei speziell für Steuerberater das unter a) beschriebene Verfahren angeboten wird.
a) Vollmachtdatenbank (empfohlen)
Steuerberatern, die über eine Berufsträgerkarte (Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz oder DATEV SmartCard classic für Berufsträger) verfügen, wird empfohlen das einfachere und schnellere Verfahren über die Vollmachtdatenbank mit maschineller Freigabe zu nutzen. Diese Verfahrensweise ist nur möglich, da eine Berufsträgerkarte gegenüber der Finanzverwaltung sicherstellt, dass der Inhaber einer solchen Karte immer ein Steuerberater ist.
b) Altes Verfahren
Grundsätzlich wird bei jedem elektronischen Registrierungsantrag zur Steuerkontoabfrage aus Sicherheitsgründen ein von der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung erstelltes Anschreiben an den laut unseren Daten ausgewiesenen Steuerpflichtigen zentral versandt. Nur aufgrund der Rücksendung des von dem / den Steuerpflichtigen unterzeichneten, vorgefertigten Antwortschreibens kann die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage vom zuständigen Finanzamt manuell erteilt werden.
1.3 Registrierung des eigenen Steuerkontos
Wenn Sie einen Antrag zur Freischaltung für Ihr eigenes Steuerkonto stellen, erhalten Sie auf dem Postweg von der Steuerverwaltung aus Sicherheitsgründen ein Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens senden Sie bitte unterschrieben (bei Ehegattenspeicher-konten von beiden Ehegatten, sonst kann die Vollmacht leider nicht anerkannt werden) an das bereits im Adressfeld voreingestellte Finanzamt zurück. Nach Eingang Ihres Zustimmungsschreibens wird die Freischaltung Ihres Steuerkontos zur Einsichtnahme zeitnah durchgeführt.
1.4 Registrierung des Steuerkontos eines Dritten durch Bevollmächtigte
Wenn Sie als bevollmächtigter Dritter (zum Beispiel als Firmenvertreter) einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Dritten stellen, erhält der Inhaber des Steuerkontos (zum Beispiel die Firma) umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung ein automatisch generiertes Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens sendet der Inhaber des Steuerkontos unterschrieben an das bereits im Adressfeld voreingestellte Finanzamt zurück. Nach Eingang Ihres Zustimmungsschreibens wird die Freischaltung Ihres Steuerkontos zur Einsichtnahme zeitnah durchgeführt.
1.5 Widerruf der Vollmacht zur Steuerkontoabfrage
Das Recht auf Einsichtnahme in das Steuerkonto erlischt nur, wenn dies dem zuständigen Finanzamt schriftlich mitgeteilt wird. Die Vollmacht kann vom Mandanten oder vom Steuerberater widerrufen werden. Eine besondere Schriftform ist nicht erforderlich.
1.6 Automatisierte Berechtigungslöschung bei Wegfall der Steuerberaterzulassung
Zum Schutz des Steuergeheimnisses bzw. zur Vermeidung unerlaubter Hilfe in Steuersachen wird ein zeitnahes maschinelles Rückmeldeverfahren zur Löschung der Abfrageberechtigung im Falle des Todes eines Berufsträgers oder dem sonstigem Wegfall der Kammerzulassung implementiert.
Die Steuerberaterkammern verpflichten sich ein Meldeverfahren über die DATEV an die ELSTER-Clearingstelle anzustoßen, wodurch ein automatisch zentral angestoßener Löschlauf über die Legitimationsdatenbanken aller beteiligten Bundesländer durchgeführt wird, um die Steuerkontoabfrage-Berechtigungen der betroffenen Steuerberater zu entfernen.
1.7 Abgabe-/Übernahmeverfahren
Bei Abgaben und Übernahmen von Speicherkonten wird die Berechtigung zur Einsichtnahme in das Speicherkonto grundsätzlich weder mit abgegeben noch mit übernommen. Dies gilt auch, wenn in Einzelfällen nur ein Teil des Speicherkontos abgegeben bzw. übernommen wird. Grundsätzlich ist für jedes neu eingerichtete Speicherkonto der Antrag auf Berechtigung zur Einsichtnahme in das Speicherkonto nach den vorgenannten Grundsätzen neu zu stellen.