Frischer Wind für Ihre Steuererklärung - © LfSt Rheinland-Pfalz

Frischer Wind für Ihre Steuererklärung - © LfSt Rheinland-Pfalz

Frischer Wind für Ihre Steuererklärung - © LfSt Rheinland-Pfalz

Verfahrensbeschreibung der ELSTER-Steuerkontoabfrage

Mit der Einführung der ELSTER-Steuerkontoabfrage wird jedem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, mit bestimmten Abfragemöglichkeiten über das Internet Einsicht in das eigene Speicherkonto bzw. in das Speicherkonto zu nehmen.

Den Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird empfohlen, hierzu die Vollmachtdatenbank (VDB) zu nutzen, da Sie dem Berater darüber hinausgehende Möglichkeiten bietet.

Ziel der Steuerkontoabfrage ist es, mit der eigenständigen, orts- und zeitunabhängigen Einsichtnahme in die betroffenen Speicherkonten, die Finanzämter in ihren täglich anfallenden Arbeiten zu entlasten und die sofortige Auskunft rund um die Uhr (24 Stunden, 7 Tage die Woche) zu ermöglichen. 

Vollmachtsdatenbank (VDB)

Mit der Vollmachtsdatenbank (VDB) wird ein modernes Übermittlungsverfahren für Angehörige der steuerberatenden Berufe in der Steuerverwaltung eingesetzt. Mit der VDB können steuerliche Berater Vollmachten nach § 80a AO mit dem amtlichen Vollmachtsmuster elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

Hierdurch können die Nutzer

  • in nur einem Arbeitsschritt eine Verfahrens- und/oder Bekanntgabevollmacht dem Finanzamt anzeigen sowie
  • den Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten (eBelege u. Steuerkontoabfrage) erlangen.

Die Vorlage einer Papiervollmacht ist damit grundsätzlich obsolet. Eine Überprüfung von Vollmachten erfolgt nur bei Vollmachten, die per Zufallsauswahl ausgesteuert werden oder bei konkreten Anhaltspunkten zu Unregelmäßigkeiten.

Auf Seiten der Finanzverwaltung werden alle einschlägigen Informationen zur Vollmacht vollumfänglich und automatisiert unter den mitgeteilten Steuernummern abgelegt und berücksichtigt. Sollte kein Ausschlussgrund die Vergabe der beantragten Berechtigungen verhindern, erfolgt diese nach wenigen Arbeitstagen (eBelege ca. zwei / Steuerkontoabfrage ca. vier Tage).

Nach oben