Steuerfahndung - © LfSt Rheinland-Pfalz

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Anzeige einer Steuerhinterziehung

Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber dem Finanzamt Anzeige erstatten.
Die Finanzverwaltung ist dann gesetzlich verpflichtet, der Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthält.

Die Anzeige ist formlos möglich.

Sie sollte allerdings bestimmte Angaben enthalten. Hier hilft das Formular „Anzeige einer Steuerhinterziehung - nur für Steuerfälle in Rheinland-Pfalz “ – pdf-Datei 29 KB.

Das Formular kann online ausgefüllt werden. Sofern der vorgesehene Platz nicht ausreicht, sollten weitere Angaben auf einem Beiblatt erfolgen. Das ausgedruckte Formular wird als Brief an das zuständige Finanzamt (Finanzamtsuche) geschickt.

Auch anonyme Anzeigen sind möglich.

Namentliche Anzeigen haben in der Regel aber größere Bedeutung, weil sie Rückfragen ermöglichen.

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