Datenschutz

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Hinweise zum Datenschutz

Datenschutzhinweise zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung und Einstellung für das 4. Einstiegsamt in der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Erhebung von personenbezogenen Daten, welche für das Bewerbungs- u. Einstellungsverfahren beim Ministerium der Finanzen und dem Landesamt für Steuern erforderlich sind (Transparenzgrundsatz der Datenschutz-Grundverordnung). Hierdurch gewährleistet die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz im Sinne der §§ 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu handeln und verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umzugehen. Weiterhin basieren diese Datenschutzhinweise auf dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Die gesetzliche Ermächtigung hierzu ergibt sich aus Art 88 (1) DSGVO in Verbindung mit § 1 (1) Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) in Verbindung mit § 1 (1) Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz dient als Ergänzung und beschneidet weder die Rechte der betroffenen Personen, noch die Pflichten der Verantwortlichen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung zu handeln.

 

Ansprechpartner:

Ministerium der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz

Telefon: 06131/ 16 0
Email: poststelle@fm.rlp.de

 

Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17  
56073 Koblenz

Telefon: 0261/ 4932 0
Email: poststelle@lfst.fin-rlp.de

Datenschutzbeauftragter Ministerium der Finanzen bzw. Landesamt für Steuern:                                                                   

Ministerium der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz

Telefon: 06131/ 16-4323
Email: datenschutz@fm.rlp.de

 

Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56703 Koblenz

Telefon: 0261/ 4932 36838

 

Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- u. Einstellungsverfahren in der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz:  

Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz ist ermächtigt personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu erheben, soweit der Bewerber oder die Bewerberin durch Einwilligung der Verarbeitung zustimmt Art. 6 (1) Buchst. a) DSGVO. Weiterhin ist eine Verarbeitung der Daten rechtmäßig, wenn die Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Bewerbungsverfahren) gem. Art. 6 (1) Buchst. b) DSGVO dienen. Die Erhebung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt nach § 20 (1) LDSG, um überprüfen zu können, ob Sie die persönliche und fachliche Eignung für das 4. Einstiegsamt in der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz aufweisen. Die zuständige Personalabteilung beim Ministerium der Finanzen und Landesamt für Steuern wird aufgrund Ihrer Bewerbung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung treten.

Die Kommunikation des Landesamtes für Steuern per E-Mail erfolgt unter Nutzung des Internets. Dies bedeutet, dass Nachrichten von Dritten eingesehen und verändert werden können. So versandte Nachrichten sind hinsichtlich ihrer Sicherheit mit Post¬karten vergleichbar. Mit Einwilligung stimmen Sie ausdrücklich der unverschlüsselten Datenübermittlung per E-Mail und einer damit verbundenen etwaigen Offenbarung personenbezogener Daten zu. Hinsichtlich eines möglichen Widerrufs oder einer Einschränkung nach der DSGVO verweise ich auf nachfolgende Ausführungen.

Für eine Bewerbung und Einstellung in das Dienstverhältnis werden die im Folgenden angeführten personenbezogenen Unterlagen erhoben, gespeichert und verwertet:

  • Bewerbungsschreiben
  • Bewerberfragebogen (Familienstand etc.)
  • Lichtbild (freiwillig)
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
  • Zeugnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung
  • Alle Stations- u. Arbeitsgemeinschaftszeugnisse
  • Ggf. Promotionsurkunde
  • Ggf. Zeugnisse und Nachweise über eine bisherige berufliche Tätigkeit
  • Ggf. Zeugnisse und Nachweise über sonstige Qualifikationen
  • Bewerberfragebogen

Hinweis zur Klarstellung:

Die vorstehenden Unterlagen berechtigen nicht automatisch zu einer Einstellung. Es erfolgt eine Überprüfung der Einstellungsvoraussetzungen und der persönlichen Eignung durch ein Bewerberauswahlverfahren. Weiterhin fordern wir Ihre obergerichtliche Personalakte an.

Verwendung von personenbezogenen Daten nach der Einstellungszusage:

Nach der Einstellungszusage werden die folgend aufgeführten Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Lichtbild
  • Unterlagen bzw. Kopien vom Standesamt (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis (dieses Zeugnis wird im Auftrag der Steuerverwaltung erstellt). Die Untersuchung erfolgt in einem Gesundheitsamt. Hierbei wird die gesundheitliche und körperliche Eignung für das Beamtenverhältnis festgestellt. Im Anschluss an die Untersuchung wird das Ergebnis dem Ministerium der Finanzen und dem Landesamt für Steuern in schriftlicher Form mitgeteilt. Die hierzu benötigte Ermächtigung Ihrerseits, dass Ihre personenbezogenen Daten (Ihr Gesundheitszustand) weitergeleitet werden dürfen, ergibt sich aus Art. 9 (2) Buchst. h) DSGVO.
  • Ggf. Nachweis über das 2. Staatsexamen

Rechtsgrundlage der persönlichen Datenverwendung:

Das Land Rheinland-Pfalz ist nach Art. 6 (1) S. 1 Buchst. a) u. b) DSGVO, Art. 88 (1) DSGVO, § 1 (1) Nr. 2 BDSG, § 20 (1) LDSG ermächtigt, personenbezogene Daten für das Bewerbungs- u. Einstellungsverfahren zu verwenden.

Weiterleitung von personenbezogenen Daten:

Die Einstellung erfolgt durch das Ministerium der Finanzen in Mainz, vertreten durch das Landesamt für Steuern in Koblenz. Ihre persönlichen Daten leiten wir an folgende Stellen weiter:

  • Ministerium der Finanzen (Oberste Landesbehörde)
  • Landesamt für Finanzen (Besoldungsabrechnung und Beihilfe)
  • Finanzamt, in dem der erste Arbeitseinsatz erfolgt
  • Bezirks- u. örtliche Personalvertretung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Schwerbehindertenbeauftragter
  • Personalabteilung Landesamt für Steuern
  • Personalhauptaktenstelle
  • Mitglieder des Auswahlverfahrens für die Einstellung

Sollten Ihre Daten an sonstige Dritte weitergeleitet werden, werden Sie hierüber vorab informiert. Weiterhin werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Daten elektronisch verwertet werden.

Dauer der Speicherung:

Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden die Daten nach den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO unverzüglich gelöscht. Wenn eine Einwilligung Ihrerseits vorliegt, erfolgt eine Löschung spätestens acht Monate nach Beendigung des Bewerberauswahlverfahrens (Art. 88 DSGVO, § 20 (6) S. 1 LDSG). Im Falle einer Einstellung werden Ihre Daten bis zu 5 Jahren nach Ausscheiden aus dem Dienst gespeichert § 96 (1) LBG.

 Rechte im Sinne der DSGVO:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zur Verfügung:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie können Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beantragen. Der Antrag bzw. Ihre Frage sollte möglichst detailliert sein, um die Zusammenstellung Ihrer persönlichen Daten zur erleichtern.

  •  Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Persönliche Angaben, die falsch oder nicht vollständig sind, können jederzeit auf Verlangen korrigiert bzw. vervollständigt werden.

  •  Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Der Antrag auf Löschung Ihrer Daten gilt als ein Zurückziehen der Bewerbung. Sie scheiden daher automatisch aus dem Bewerbungs- u. Einstellungsverfahren aus. Ihre Daten werden unverzüglich, innerhalb eines Monats bzw. wenn eine Einwilligung vorliegt, acht Monate nach Abschluss des Bewerberauswahlverfahrens gelöscht.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Es besteht die Möglichkeit eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
  4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Wurde die Verarbeitung gemäß Art. 18 (1) DSGVO eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Hierbei können Sie von dem Verantwortlichen verlangen, dass dieser Ihre personen-bezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an andere Verantwortliche weiterzuleiten hat.

  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund Art. 6 (1) Buchst. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  •  Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einreichen.Den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erreichen Sie unter https://www.datenschutz.rlp.de.

Bei Inanspruchnahme der vorstehenden Rechte werden die oben angeführten gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.

Die vorstehenden Datenschutzhinweise gelten für:

  1. Online-Bewerbungsverfahren unter www.jobs.fin-rlp.de (hier erfolgt eine elektronische Bewerbung des Bewerbers. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist identisch zum Bewerbungsverfahren).
  2. Bewerbung per Post
  3. Bewerbung per E-Mail unter ausbildung@lfst.fin-rlp.de

 

Landesamt für Steuern

-Personalabteilung-

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