hier: verschiedene Hinweise Rundverfügung vom 11.02.2008 - S 7280 A - St 44 5. Nach den Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt Folgendes: Kontoauszüge als Rechnungen Soweit ein Kreditinstitut mittels Kontoauszugs über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet (z.B. Kontoführung, Depotverwaltung, Wertpapierhandel),…
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